Produkte - Februar 2020

Stillstand vermeiden

Damit das Trinkwasser fliesst und Legionellen keine Chance haben

Das Corona Virus legt das Land lahm und mit ihm zahlreiche Trinkwasser-Installationen. Regelmässiges Spülen der Versorgungsleitungen hält das Wasser hygienisch frisch.

Wenn Trinkwasserinstallationen stillstehen, dann können sich unter bestimmten Umständen Mikroorganismen, wie etwa Legionellen, in den Leitungen ausbreiten. Legionellen lösen im schlimmsten Fall Lungenerkrankungen aus. Doch fliessendes Wasser mögen diese Mikroorganismen gar nicht und hindert Legionellen und Co sich auszubreiten. Da der staatlich angeordnete Lockdown vor allem in Schulen, in Hotellerie und Gastronomie die Versorgungssysteme indirekt lahmlegt, müssen Hauswarte und technische Dienste dafür sorgen, dass kein Betriebsunterbruch stattfindet, also das Wasser regelmässig fliesst.

Betriebsunterbruch
Eine Nichtnutzung von mehr als 72 Stunden stellt eine Betriebsunterbrechung dar und ist zu vermeiden. Denn um Benutzer keiner Gefahr durch verunreinigtes Wasser auszusetzen, bleibt die Forderung nach einem bestimmungsgemässen Betrieb von Trinkwasser-Installationen bestehen. Verschiedene Normen und Verordnungen beschreiben diese Situation und deren Folgen.

Es bieten sich mehrere Lösungen an, um die Qualität des Trinkwassers in dieser aussergewöhnlichen Situation sichern können. Dazu gehört sicher die Geberit Hygienespülung Rapid, die Leitungssysteme regelmässig automatisiert spült. Aber nicht alle Gebäude haben solche Lösungen, daher kommen verschiedene Lösungs-Szenarien zum Einsatz.


Art der Unterbrechung und zu treffende Massnahmen

Unterbrechung des bestimmungsgemäßen Betriebs

  • Öffnen aller Entnahmearmaturen
  • Sicherstellung des vollständigen Trinkwasseraustauschs der Anlage und Anlagenteile
  • Mindestens bis zur Temperaturkonstanz ablaufen lassen

Unterbrechung länger als vier Wochen

  • Spülung und Reinigung der Anlage gemäss lokaler Vorgaben

Unterbrechung länger als sechs Monate

  • Spülung und Reinigung der Anlage gemäss lokaler Vorgaben
  • Untersuchung auf Legionellen gemäss lokaler Vorgaben
  • Bei mikrobiologischer Belastung: Massnahmen gemäss lokaler Vorgaben

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